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Informationen zum MSC-Bauschheim

Chronik - 50 Jahre Motorsportclub Bauschheim e.V. im ADAC

 

 

 

Richtlinien

für die Mitgliedschaft im MSC Bauschheim e.V. im ADAC sowie für die Benutzung der ADAC Offroad-Anlage Rüsselsheim.

 

Jahresbeitrag:

Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre:   24 €              Erwachsene:   48 €       Familie mit mind. 3 Mitgliedern:   86 €

 

Zusatzerhebungen (bei Neueintritt):

Einmalige Aufnahmegebühr bis 18 Jahre:                          50 €

Einmalige Aufnahmegebühr Erwachsene:                          100 €

Einmalige Aufnahmegebühr Familie:                                  150 €

Der Jahresbeitrag wird jährlich zum 01.04. oder – falls dieser auf ein Wochenende bzw. einen Feiertag fallen sollte – am darauffolgenden Bankarbeitstag von o.g. Konto abgebucht. Die Beitragshöhe ergibt sich altersabhängig aus der jeweils gültigen Beitragsordnung.

Über von o.g. Terminen oder Beträgen abweichende Kontobelastungen werde ich mindestens 14 Tage vor Fälligkeit informiert. Dies kann bei individuellen Änderungen mündlich, bei generellen Änderungen durch Veröffentlichung auf der Homepage erfolgen.

Bankrücklastgebühren sowie für die Bearbeitung entstandene Kosten einer – im Falle mangels Deckung oder unberechtigtem Widerrufs – nicht eingelösten oder zurückgereichten Lastschrift, gehen zu Lasten des Mitglieds.


Wichtiger Zusatz - Kinder/Jugendliche:

Bei Eintritt eines minderjährigen aktiven Mitglieds ist – aus versicherungstechnischen Gründen – die Beantragung eines ADAC Jugendgruppenausweises verpflichtend (direkt beim ADAC zu stellen / Antragsvordrucke vom Verein erhältlich bzw. werden mit Kopie des Antrages versendet). Sollte sich das Kind bereits in einer ADAC Familienversicherung befinden, so muss unbedingt die Mitgliedsnummer des Hauptversicherungsnehmers (meist der Vater) zusätzlich mit auf dem Antrag notiert werden, damit der ADAC intern eine Verknüpfung erstellen kann.

Haftungsausschluss Trainingsbetrieb

 

Die Teilnehmer nehmen auf eigene Gefahr am Trainingsbetrieb des MSC Bauschheim e.V. im ADAC teil. Sie tragen die alleinige zivil- u. strafrechtliche Verantwortung für alle von ihnen oder dem von ihnen benutzten Fahrzeug verursachten Schäden soweit kein Haftungsausschluss vereinbart wird.

 

Bewerber und Fahrer erklären mit Abgabe dieser Nennung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit den Veranstaltungen entstehen, und zwar gegen

 

  • den DMSB und die dmsj, die Mitgliedsorganisatoren des DMSB, die Deutsche Motor Sport Wirtschafts­dienst GmbH, die regionalen Untergruppen und die Ortsclubs, deren Präsidenten, Vorstände, Geschäftsführer, Generalsekretäre, Mitglieder, hauptamtliche Mitarbeiter und sonstige Organe.
  • den ADAC und seine Gesellschafter, die ADAC Regionalverbände, den Promotor bzw. den Serienorganisator
  • den Veranstalter, die Sportwarte und Helfer, die Streckeneigentümer
  • Behörden, Renndienste, Industrieservice und alle anderen Personen, die mit der Organisation der Veran­staltung in Verbindung stehen
  • den Straßenbaulastträger, soweit Schäden durch die Beschaffenheit der bei der Veranstaltung zu benut­zenden Straßen samt Zubehör verursacht werden
  • die Erfüllungs- u. Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen,

 

außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises – beruhen gegen

 

  • die anderen Teilnehmer (Bewerber, Fahrer, Mitfahrer), deren Helfer, die Eigentümer, Halter der anderen Fahrzeuge
  • den eigenen Bewerber, den/die eigenen Fahrer, (anderslautende besondere Vereinbarungen zwischen Bewerber, Fahrer/n, Mitfahrer/n gehen vor!) und eigene Helfer verzichten sie, bei Minderjährigen eben­falls deren Erziehungsberechtigte, auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit dem Wettbewerb (Training, Wertungsläufe) entstehen,

 

außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung – auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen.

 

Der Haftungsausschluss wird mit Abgabe der Nennung allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für An­sprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadenersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

 

Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.


Training

 

Der Mitgliedsausweis, berechtigt Vereinsmitglieder das Trainingsgelände des MSC Bausehheim zu nutzen. An die Ausstellung des Trainingsausweises sind die folgenden Bedingungen geknüpft:

 

  • Jeder Trainingsausweisinhaber muss pro Jahr an mindestens 2 Veranstaltungstagen ganztägig als Helfer zur Verfügung stehen.
  • Zusätzlich zu oben erwähnten Veranstaltungstagen müssen 15 Arbeitsstunden bei Erwachsenen und 7,5 Stunden bei Jugendlichen (bis 16 Jahre) innerhalb von 6 Monaten (April – September und Oktober - März) für den Verein geleistet werden. Insgesamt sind dies 30 (15 Jugendliche) Arbeitsstunden im Kalenderjahr. Diese können nur bei offiziellen, vom Vorstand. anberaumten, Terminen geleistet werden. Über Ausnahmen entscheidet der Sportleiter / Vorstand. Ein Übertrag von Arbeitsstunden ist nicht möglich.
  • Mitglieder die eine DMSB A Lizenz besitzen und aktiv an Rennveranstaltungen teilnehmen, erhalten 50% der notwendigen Arbeitsstunden erlassen. Die daraus resultierenden Arbeitsstunden müssen abgeleistet werden und können nicht ausgeglichen werden (Geldzahlung).
  • Jeder Trainingskarteninhaber hat 10€ Wasserpauschale pro Jahr zu entrichten.

 

Nicht abgeleistete oder fehlende Arbeitsstunden (max. 5 Stunden pro Halbjahr) können durch die Zahlung von 10 € pro    Stunde ausgeglichen werden.

Zuständig für die Ausgabe der Mitgliedsausweise ist der Sportleiter. Diese werden halbjährlich ausgegeben und können bei den Clubabenden gegen Unterschrift abgeholt werden. Eine Zusendung erfolgt nicht!

Neue Mitglieder erhalten im ersten halben Jahr ihres Beitritts (Januar - Juni bzw. Juli - Dezember) die Trainingskarte in Vorleistung.

Die Wasserpauschale ist bei Erhalt des Mitgliedsausweises, zu Beginn des Jahres, in bar zu entrichten

 

Arbeitseinsätze

 

Die Arbeitseinsätze sind ein wichtiger und notwendiger Bestandteil des Vereins. Sie umfassen die Instandhaltung des MSC-Geländes und der vereinseigenen Geräte und Maschinen.

Die Arbeitseinsätze werden per E-Mail und im Internet auf der Homepage des MSC Bausehheim bekanntgegeben.

Bei Arbeitseinsätzen hat sich jedes Mitglied in die ausliegende Liste mit Name und Dauer einzutragen und dies durch seine Unterschrift zu bestätigen. Bei nichterfolgter Eintragung erfolgt keine Vergütung der Stunden. Die Liste wird von einem Vorstandsmitglied oder einem damit beauftragten Mitglied geführt.

 

Trainingsbestimmungen

 

Die Trainingszeiten sind zwingend einzuhalten. Kein laufenlassen des Motors oder Fahrten innerhalb des Fahrerlagers vor Trainingsbeginn und nach Trainingsende.

Im Fahrerlager ist Schritttempo zu fahren. Das „sauberfahren" von Reifen ist untersagt!

Jeder Fahrer, der das Gelände zu Trainingszwecken betritt, hat sich zu Beginn und zu Ende des

Trainings, in der Anwesenheitsliste mit Name und Uhrzeit einzutragen. Diese hängt im Schaukasten rechts neben der Einfahrt.

Bei Trockenheit ist die Strecke zwingend, vor und eventuell während der Benutzung, ausreichend zu bewässern. Jedes Mitglied ist selbst verantwortlich sich eine Einweisung zur Bedienung der Pumpe geben zu lassen. Während des Aufenthaltes auf dem Gelände des MSC Bausehheim ist der Mitgliedsausweis mitzuführen. Dieser ist auf Verlangen den Ordnungsbehörden und den Vorstandsmitgliedern zu zeigen. Er dient zur Identifizierung als Vereinsmitglied und beinhaltet auf der Rückseite zudem den Trainingsausweis. Während des Trainingsbetriebes ist dieser gut sichtbar im Auto auszulegen.

Verstöße gegen die Trainingsbestimmungen führen zu sofortigem Entzug d.er Trainingskarte und können in schwerwiegenden Fällen auch zum Ausschluss aus dem Verein führen

Rücksichtsvolles Miteinander auf der Strecke sowie die Pflicht zur Hilfeleistung bei Unfällen sind zwingend geboten.

Achtung: ab 07.07.2016 gilt folgende Regelung: Die ersten 20 Minuten jeder angefangenen Stunde sind den Jugendlichen Fahrern der Klassen 50 und 65 ccm vorbehalten.

(Sind keine Fahrer aus der oben genannten Kategorie anwesend, kann die Zeit auch für Erwachsene und Jugendliche ab 85 ccm genutzt werden).

 

Trainingszeiten

Sommerzeit

Winterzeit

 

 

Montag – Strecke geschlossen

Montag – Strecke geschlossen

 

 

Dienstag – Freitag

16.00 – 19.00 Uhr

Dienstag – Freitag

14.00 – 17.00 Uhr

 

 

Samstag

14.00 – 17.00 Uhr

Samstag

14.00 – 17.00 Uhr

 

 

Sonn- & Feiertags *

9.00 – 12.00 Uhr

Sonn- & Feiertags *

9.00 – 12.00 Uhr

 

 

* Ausnahme:       Sperrungen an nachfolgenden kirchlichen Feiertagen

Karfreitag , Fronleichnam , Totensonntag , Heiligabend , 1.+2. Weihnachtsfeiertag

   
© 2012 MSC-Bauschheim e.V. im ADAC